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GESTALTUNG  EHEVERTRAG

Die Eheschließung hat für die zukünftigen Eheleute erhebliche rechtliche Auswirkungen. Die gesetzlichen Regelungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch müssen für Sie und Ihren Ehegatten nicht unbedingt die beste und sinnvollste Lösung sein. Diese gehen nämlich von der Standardsituation aus, dass die Ehefrau den Haushalt führen und die Kinder großziehen wird, während der Ehemann das Einkommen erwirtschaftet.

Durch einen Ehevertrag kann von den gesetzlichen Regelungen abgewichen werden. Es kann somit eine individuelle, d.h. auf Sie und Ihren Ehegatten maßgeschneiderte Lösung herbeigeführt werden. Sie können in einem Ehevertrag individuelle Bestimmungen zu den Themen Güterstand, Vermögen, Unterhalt und Versorgungsausgleich treffen.

Schon vor der Eheschließung besteht die Möglichkeit miteinander eine für Sie und Ihren Ehegatten passende rechtliche Lösung auszuhandeln. Aber auch während der Ehe und nach der Trennung kann ein Ehevertrag getroffen werden. Wichtig ist, rechtzeitig an die Regelung der Scheidungsfolgesachen zu denken und eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Wenn durch den Ehevertrag die Scheidungsfolgen bereits geregelt sind, ist das Scheidungsverfahren oftmals nur noch eine Formsache, weshalb das Verfahren zwischen den Parteien wesentlich entspannter abläuft als bei einer streitigen Scheidung. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung; kontaktieren Sie uns.

Tipp: Lassen Sie sich beraten, ob ein individueller Ehevertrag in Ihrer konkreten Lebenssituation sinnvoll ist. Ich übernehme die Gestaltung.

 
 
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